Die Rechtslage in Österreich: Starten und Landen im freien Gelände ist mit Einverständnis des Grundstückeigentümers erlaubt. Als Pilotenlizenz ist eine Überlandberechtigung (B-Schein) erforderlich, da es sich um keine offiziellen Start- und Landeplätze handelt.
BITTE BEACHTE:
- Flugverbotszonen im Naturschutzgebiet Vilsalpsee und in Wildschutzgebieten unbedingt einhalten
- Anweisungen/Erlässe von Grundstückseigentümern in jeglicher Form ist Folge zu leisten
- Vermeide Flurschäden (zertrampeln von Almwiesen und Feldern bei hohem Gras, abkürzen von Wanderwegen, etc.)
- Jagd und Wild: Schonzeiten beachten, vermeide Flüge sowie tiefe Überflüge zu den Randzeiten
- Halte die Natur sauber und hinterlasse keinen Müll