Aus aktuellem Anlass sehen wir uns gezwungen, erneut darauf hinzuweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen 50m Abstand zu jeder Seilbahnanlage in Österreich für jeden Piloten zu jedem Zeitpunkt bedingungslos einzuhalten sind!
Zuwiderhandlungen werden mit Flugverbot sanktioniert bzw. beim österreichischen Aero Club zur Anzeige gebracht.
Dies wird auch im Rahmen einer jeden theoretischen Pilotenausbildung unterrichtet und kommuniziert. Jeder Pilot, der eine Kennzeichnungspflicht für Gleitschirme in Österreich vermeiden möchte, ist angehalten auch unerfahrene oder auswärtige Piloten auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.